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Die HerzBlick Ranch By Sylvia Schlichte

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Die HerzBlick Ranch By Sylvia Schlichte

Allgemeine Geschäfts-, Nutzungs- und Ranchbedingungen

HerzBlick Ranch

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Nutzungs- und Ranchbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sylvia Schlichte, HerzBlick Ranch und dem Reitschüler bzw. dessen gesetzlichem Vertreter über Reitunterricht, tiergestützte Erlebnisse, Veranstaltungen, Kurse und sonstige Angebote der HerzBlick Ranch.

Mit der Buchung bzw. Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.

2. Vertragsschluss und Buchung

Der Vertrag kommt zustande durch:

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung bzw. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Unterricht und Angebote können als Einzelbuchung oder als Stammplatz gebucht werden.

Die Buchung und Stornierung erfolgt grundsätzlich über das Online-Buchungssystem, sofern für das jeweilige Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3. Leistungen

Der Unterricht bzw. das jeweilige Angebot kann Theorie und Praxis am Pferd sowie den Umgang mit weiteren Tieren umfassen.

Die Dauer der Gruppen- und Einzelstunden beträgt grundsätzlich 50 Minuten einschließlich der Versorgung der Tiere, sofern beim jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.

Unterrichtsorte können insbesondere der Reitplatz und das Ausreitgelände sein.

Für einzelne Angebote können abweichende Leistungsbeschreibungen gelten. Diese sind Bestandteil des jeweiligen Angebots.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

Reitabo:

Reitabo – Unterrichtsrhythmus und Monatsbeitrag

Die Reitabos finden je nach Vereinbarung wöchentlich oder 14-tägig statt. Der monatliche Pauschalbeitrag basiert auf den vereinbarten Reitstunden pro Jahr und wird gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt. Dadurch bleibt der Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Reitstunden im jeweiligen Monat gleich. Ferienbedingte Unterrichtspausen sind in der Jahresplanung berücksichtigt.

Einzelstunden, Ausritte, Kurse und Veranstaltungen sind entsprechend den Angaben des jeweiligen Angebots zu bezahlen.

5. Stornierung von Reitstunden

Eine Reitstunde kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert werden.

Auch bei einer fristgerechten Stornierung besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin, eine Nachholstunde oder eine Gutschrift.

Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen wird die gebuchte Reitstunde vollständig berechnet.

Für Abos besteht ebenfalls kein Anspruch auf Ersatz- oder Nachholtermine.

Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

6. Stornobedingungen für Veranstaltungen

Für alle angebotenen Veranstaltungen, beispielsweise Kindergeburtstage, Workshops, Ferienprogramme oder Ziegentrekking, gelten die nachfolgenden Stornobedingungen, sofern in der jeweiligen Angebotsbeschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Abweichende Stornobedingungen in der jeweiligen Angebotsbeschreibung haben Vorrang vor diesen allgemeinen Stornobedingungen.

Allgemeine Angebote

Kindergeburtstage und Feriencamp

Dem Kunden bleibt bei einer pauschalen Stornogebühr der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

7. Terminänderungen durch die HerzBlick Ranch

Die angebotenen Termine können sich von Woche zu Woche ändern.

Die HerzBlick Ranch behält sich vor, Termine, für die noch keine Buchung vorliegt, zu verschieben oder abzusagen.

Bereits gebuchte Termine bleiben davon unberührt.

8. Ferienregelung

Während der Schulferien in Baden-Württemberg besteht kein Anspruch auf reguläre Reitstunden, sofern für das jeweilige Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Zusatzangebote können während der Ferien angeboten werden und sind freiwillig.

Wer an einem regulären Termin während der Ferien nicht teilnehmen kann, hat keinen Anspruch auf einen Nachholtermin.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung des Abos

Der Abovertrag läuft unbefristet ab Beginn des Vertragsverhältnisses.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und muss in Textform erfolgen.

Ein Wechsel zwischen verschiedenen Modellen, beispielsweise wöchentlich/14-tägig oder Einzel-/Gruppenstunden, ist zweimal jährlich möglich:

10. Kursteilnahme

Bei Kursen ist die Kursgebühr in Höhe von 100 % bei Buchung fällig. Die Zahlung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kursausschreibung, spätestens bis vier Wochen vor Kursbeginn.

Für Kurse gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Anzahlungen werden nach Abzug der jeweils anfallenden Stornogebühren als Guthaben im Reitbuch gutgeschrieben.

11. Ausfall von Unterricht oder Angeboten durch die HerzBlick Ranch

Bei einem Ausfall aus betrieblichen Gründen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Bei höherer Gewalt, beispielsweise extremer Witterung, kann die Leistung ausfallen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht in diesen Fällen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Krankheit oder Ausfall von Mitarbeitern kann ein pädagogischer Ersatz angeboten oder eine Gruppe gegebenenfalls zusammengelegt werden.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Risiken und Haftung

Die Teilnahme am Reitunterricht sowie an tiergestützten Angeboten ist mit besonderen Risiken verbunden. Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis dieser Risiken und unter Beachtung der Anweisungen der Mitarbeiter der HerzBlick Ranch.

Eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Die Haftung der HerzBlick Ranch richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Für sonstige Schäden haftet die HerzBlick Ranch nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für persönliche Gegenstände, insbesondere Kleidung, Geld oder sonstige Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig und kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der HerzBlick Ranch bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.

13. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

Bis zur ausdrücklichen Übergabe eines Kindes an eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter der HerzBlick Ranch verbleibt die Aufsichtspflicht bei der erziehungsberechtigten bzw. bisher aufsichtführenden Person.

Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter der HerzBlick Ranch beginnt erst mit der direkten Übergabe des Kindes und der ausdrücklichen Übernahme der Betreuung.

Sie endet mit der Rückübertragung der Aufsichtspflicht an die Erziehungsberechtigten oder eine von diesen benannte Aufsichtsperson.

Das Betreten und der Aufenthalt von Kindern auf dem Hofgelände ohne zuständige Aufsichtsperson ist nicht gestattet.

14. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter bestätigen, dass sie nach ihrer Kenntnis körperlich und geistig zur Teilnahme am jeweiligen Angebot geeignet sind.

Für die Teilnahme relevante körperliche Einschränkungen oder Besonderheiten sind vor Beginn des Unterrichts bzw. Angebots mitzuteilen.

Das maximale Körpergewicht für die Teilnahme am Reitunterricht beträgt 80 kg.

15. Kleidung und Sicherheitsausrüstung

Für den Reitunterricht ist geeignete Kleidung erforderlich:

Handschuhe werden empfohlen.

Eine Teilnahme ohne geeignete Kleidung bzw. erforderliche Sicherheitsausrüstung kann ausgeschlossen werden.

Leihhelme stehen gegebenenfalls eingeschränkt zur Verfügung.

16. Ranch-Regeln der HerzBlick Ranch

Die folgenden Regeln gelten für alle Personen, die sich im Rahmen eines Angebots auf dem Gelände der HerzBlick Ranch aufhalten.

Umgang mit Tieren

Rauch- und Alkoholverbot

Auf dem gesamten Gelände der HerzBlick Ranch besteht absolutes Rauchverbot.

Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.

Hunde

Hunde dürfen nicht mit auf das Gelände der HerzBlick Ranch gebracht werden, auch nicht im Auto.

Dies dient insbesondere der Sicherheit der Kinder und Tiere. Auf dem Hof können sich freilaufende Hofhunde und weitere Tiere befinden.

Müll

Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. wieder mitzunehmen.

Auf dem Gelände darf kein Müll zurückgelassen werden, da dieser für die Tiere eine Gefahr darstellen kann.

Stallungen, Koppeln und Tiere

Das Betreten von Stallungen, Koppeln und anderen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen ist nur mit entsprechender Erlaubnis gestattet.

Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt betreten, gefüttert oder geführt werden.

Brunnen

Brunnen auf dem gesamten Gelände dürfen nicht betreten oder benutzt werden und sind ausschließlich anzuschauen.

Garten und Spielsachen

Garten- und Spielsachen dürfen im Rahmen der Angebote benutzt werden.

Nach der Nutzung sind alle Gegenstände wieder ordentlich an ihren ursprünglichen Platz zu räumen.

Beschädigungen sind bitte unmittelbar mitzuteilen.

Sand und Sandspielzeug bleiben im dafür vorgesehenen Sandkastenbereich.

Parkplatz

Das Parken ist gegenüber dem Hof auf der dafür vorgesehenen Wiese entlang der Straße oder auf der dafür vorgesehenen Fläche vor dem Tor der HerzBlick Ranch möglich.

Vor dem Tor ist immer mit der Fahrzeugfront in Richtung Tor zu parken.

17. Aufenthalt und Verhalten während der Angebote

Während Erlebnisstunden und anderer Angebote sind die ausgewiesenen Bereiche und Aufenthaltsmöglichkeiten zu beachten.

Wartende Personen können sich entsprechend der Beschilderung beispielsweise im vorgesehenen Aufenthaltsbereich aufhalten.

In der Nähe von Pferden und anderen Tieren ist ausreichend Abstand zu halten, sofern keine ausdrückliche Betreuung oder Anweisung erfolgt.

Tiere dürfen nicht eigenständig angefasst oder gefüttert werden.

18. Öffnungszeiten und Aufenthalt auf dem Gelände

Der Aufenthalt auf dem Gelände ist grundsätzlich nur im Rahmen der gebuchten bzw. vereinbarten Angebote und zu den dafür vorgesehenen Zeiten gestattet.

Der Abenteuerpark bzw. öffentliche Aufenthaltsbereich schließt um 17:00 Uhr. Danach ist das Gelände entsprechend den örtlichen Hinweisen zu verlassen.

Weitere Öffnungs- und Betreuungszeiten richten sich nach den Angaben auf der Website bzw. den jeweiligen Vereinbarungen.

19. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Angebote können Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe- und Fortbildungszwecken entstehen.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

20. Betreuung und Kontakt

Organisatorische Anliegen, Buchungen und Änderungen sind grundsätzlich über das Online-Buchungssystem bzw. per E-Mail mitzuteilen.

Anfragen über WhatsApp, private Nachrichten oder Social Media stellen keine verbindliche Buchungs- oder Änderungsanfrage dar, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

21. Besondere Regeln für Kindergeburtstage

Für Kindergeburtstage gelten zusätzlich die jeweils in der Einladung bzw. Angebotsbeschreibung genannten Hinweise und Verhaltensregeln.

Diese Regeln sind Bestandteil des jeweiligen Angebots und gelten unabhängig davon, ob die von der HerzBlick Ranch bereitgestellte Einladungsvorlage verwendet wird oder eine eigene Einladung erstellt wird.

Der buchende Kunde verpflichtet sich, die für die Veranstaltung geltenden Regeln und Hinweise an die eingeladenen Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte weiterzugeben und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

22. Vorrang besonderer Angebotsbedingungen

Sofern für ein bestimmtes Angebot in der jeweiligen Angebotsbeschreibung besondere Bedingungen, Preise, Zeiten oder Stornierungsregelungen genannt werden, gelten diese für das jeweilige Angebot vorrangig vor den allgemeinen Regelungen dieser Bedingungen.

Gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.

23. Anerkennung der Bedingungen

Mit Abschluss einer Buchung bzw. Anmeldung bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäfts-, Nutzungs- und Ranchbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Die Zustimmung umfasst sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Buchungs-, Nutzungs-, Sicherheits- und Ranch-Regeln.

Bei Minderjährigen erfolgt die Zustimmung durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter.

Stand: Oktober 2026